Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte von Schülern des Liechtensteinischen Gymnasiums können Mitglieder des Vereins werden. Im Weiteren können Förderer als Mitglieder aufgenommen werden, die sich für die Aufgaben und Probleme des Liechtensteinischen Gymnasiums besonders interessieren oder um diese besonders verdient gemacht haben; sei dies durch ideelle oder monetäre Unterstützung.
Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte von Schülern des Liechtensteinischen Gymnasiums erwerben die Mitgliedschaft durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand und Bezahlung des Mitgliederbeitrages oder direkt mit der erstmaligen Bezahlung des Mitgliederbeitrages. Die Förderer werden Mitglieder durch die Aufnahme des Vorstandes.